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Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherung
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Aufgrund Kontamination oder verunreinigter Lebensmittel muss Ihr Betrieb geschlossen werden. Das ist nicht nur ein Schock für jeden Einzelhändler, es kann auch das finanzielle Aus für Ihren Betrieb bedeuten.

Mit einer Betriebsschließungsversicherung erhalten Sie den größten Teil Ihrer ausfallenden Umsätze erstattet, sodas Sie laufende Kosten und auch Ihre Mitarbeiter weiterhin bezahlen können.

Sie sind also vor den finanziellen Folgen einer Betriebsschließung geschützt!

Zusätzlich erhalten Sie Unterstützung bei Desinfektionsmaßnahmen und Entsorgung der verseuchten Lebensmittel und der Wiederbeschaffung neuer Ware.

Wann tritt der Versicherungsfall ein?

Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

"Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass von der zuständigen Behörde der versicherte Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen geschlossen wird. Als Schließung ist es auch anzusehen, wenn sämtliche Betriebsangehörige Tätigkeitsverbote erhalten oder für die Fortführung des Betriebes wesentliche Betriebsangehörige mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden, so dass die übrigen Betriebsangehörigen tatsächlich oder rechtlich außerstande sind, den Betrieb fortzuführen (faktische Betriebsschließung). Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur Teile des Betriebes von der Schließung betroffen sind."

Der Gefahrenherd muss jedoch von dem Betrieb selbst ausgehen, Präventiv-Schließungen, die zur Eindämmung einer Infektion dienen, sind hiervon ausgeschlossen.

 Foto Pixabay

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