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Rechtsschutzversicherung für Hundevereine

Rechtsschutzversicherung für Hundevereine
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

 

Warum eine Vereinsrechtsschutzversicherung?

Gerade Vereine müssen mit Ihren finanziellen Mitteln haushalten, weil sie sich nur über Mitgliedsbeiträge und Sponsorengelder finanzieren. Aus diesem Grund können unvorhergesehene Ereignisse die finanzielle Lage schnell ändern. Dann nämlich, wenn beispielsweise nach einem Unfall auf Ihrem Vereinsgelände zu Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft kommt. Körperverletzung ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Oder wenn Beschäftigte des Vereins Ihren Pflichten als Arbeitnehmer nicht im erforderlichen Umfang nachkommen. Um so wichtiger ist es, einen Anwalt zur Seite zu haben, der sich in diesen Sachen auskennt. Um die hierbei anfallenden Kosten kümmert sich Ihre Rechtsschutzversicherung für Hundevereine, denn diese wandelt das unkalkulierbare Kostenrisiko eines Rechtsstreites in einen überschaubaren Beitrag um.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung für Hundevereine im Versicherungsfall

Versichert ist der Hundeverein, seine gesetzlichen Vertreter, Beschäftigte und Mitglieder.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz und erweiterten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsberatung

Wer ist versichert?

Es besteht Versicherungsschutz für

  • den Verein
  • die gesetzlichen Vertreter
  • die Beschäftigten
  • die Vereinsmitglieder,

sofern diese für den Verein tätig waren, gemäß der Vereinssatzung.

Sie wünschen ein Angebot zur Vereinsrechtsschutzversicherung?

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Kontakt Dirk Grafschmidt & Team

Bitte beachten Sie:

Versicherbar sind eingetragene Vereine (e.V.), deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist. Die Vereinssatzung ist bei Antragstellung bitte beizufügen.

Für Tierschutzvereine und -heime ist leider kein Versicherungsschutz möglich.

Die Selbstbeteiligung wird je Schadensereignis auch bei mehreren Leistungsarten nur einmal berechnet.

Verträge können mit einem Schadensfreiheitssystem vereinbart werden, dadurch kann sich nach 4 Jahren die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf Null verringern.

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