Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin
Warum eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Pferd einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Jeder haftet unabhängig vom Verschulden
- in unbegrenzter Höhe,
- mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wussten Sie schon...?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Pferdehalter sogar für Verletzungen aufkommen, die sich Fremde zuziehen, wenn diese ohne Erlaubnis und Kenntnis des Halters ein Pferd reiten (Aktenzeichen: VI ZR 13/12)!
Unsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schließt diese Lücke!
Die Haftpflichtversicherung für Pferdehalter stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören.
Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.
Beispiele der möglichen versicherten Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung:
- Reit- und Fahrrisiko
- Mietsachschäden, auch an Boxen und geliehenen Pferdehängern, Kutschen, etc.
- Schäden durch private Tierhüter, Fremdreiter und Reitbeteiligungen
- Schäden an private Tierhüter, Fremdreiter, Reitbeteiligungen und deren Sozialversicherungsträger
- Reiten ohne Sattel und Trense
- Fohlen sind bis zum Alter von 6 bzw. 12 Monaten beitragsfrei mitversichert
- Teilnahme an Turnieren, Jagden, Distanzen
- Flurschaden-Risiko
- vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu einem Jahr
- Schäden durch Decktakt
- Umweltschäden
- Tierische Ausscheidungen
- Rettungs- und Bergungskosten des versicherten Pferdes
- Schäden an geliehenem Reitzubehöhr
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen