Fahrzeugversicherung für Landwirtschaftsbetriebe
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin
Versicherte Risiken
- Die Haftpflichtversicherung für die Landwirtschaft schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
- Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein. Die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung prüft die Schuldfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte Forderungen.
- Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung finanziell absichern.
Besonderheit bei landwirtschaftlichen Anhängern:
Seit August 2002 gilt die Gefährdungshaftung uneingeschränkt auch für nicht-zulassungspflichtige- und nicht-versicherungspflichtige Anhänger. Deshalb empfiehlt sich speziell für Halter von Anhängern an landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h) der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Für Anhänger, die über 25 km/h gezogen werden, gilt generell Zulassungs- und Versicherungspflich
Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung
In Deutschland sind Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung deckt nachfolgende Schäden ab:
- Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung,
- Schäden aus Unfällen mit Haarwild,
- Schäden aus Unfällen mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen,
- Glasbruch,
- Marderbisse,
- Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung,
- Diebstahl,
- Brand und Explosion.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung enthält die kompletten Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus reguliert sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, die aus folgenden Ereignissen resultieren: selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter).