Hunde-Lebensversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin
Der Versicherungsschutz der Hunde-Lebensversicherung erstreckt sich auf Tod oder Nottötung durch Seuchen, Krankheit oder Unfall. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schäden durch Tod oder Nottötung
a) durch Staupe, sofern der Hund vor Beginn des Versicherungsschutzes aktiv gegen Staupe schutzgeimpft wurde, sowie durch Räude und Tollwut;
b) durch Brand und Blitzschlag;
c) während der Beteiligung an Leistungs- und Gebrauchsprüfungen, Vorführungen bei Ausstellungen, Ausbildung in Dressuranstalten sowie Verwendung zur Jagd;
d) während der Transporte innerhalb Deutschlands in Begleitung des Versicherungsnehmers.
Die Lebensversicherung für Hunde erstreckt sich auch auf den Schaden durch Entwendung und Abhandenkommen versicherter Hunde, sofern sich diese bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits 3 Monate im Besitz des Versicherungsnehmers befanden.
Versicherbar sind gesunde Rasse-, Therapie-, Blinden-, Dienst-, Arbeits-, und Jagdhunde im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und müssen gechipt sein.
Bei Beantragung ist ein Gutachten notwendig, ab Versicherungssumme 10.000,00 Euro mit Röntgenbildern.
Kampfhunde sind nicht versicherbar.
Die Entschädigung
beträgt 100 % des tatsächlichen Wertes bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende des Versicherungsjahres, in dem das 8. Lebensjahr vollendet wird, sofern nicht vorher von einer Vertragsseite gekündigt wurde.
Bitte beachten Sie: Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Versicherungsfalles nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.