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Rüruprente

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Rürup Rentenversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team

Bei der sogenannten "Rürup-Rente" handelt es sich um eine private Leibrentenversicherung, deren Bedingungen mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.

Beiträge zu Gunsten einer solchen privaten Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) können seit dem Jahr 2005 wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in begrenztem Umfang als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abgezogen werden, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht. Die Leistungen der Rüruprente dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Berechtigten erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich - wie bei den Anwartschaften aus einer gesetzlichen Rentenversicherung - um Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden. Aus diesem Grund dürfen die entstandenen Versorgungsanwartschaften

  • nicht vererblich
  • nicht übertragbar
  • nicht beleihbar
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar sein, d.h. nicht in einem Betrag ausgezahlt werden.

Die steuerlich begünstigten Vorsorgeprodukte zur Rürup-Rente können durch eine Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenschutz) ergänzt werden.

Die späteren Rentenzahlungen aus einer solchen Versicherung sind zu besteuern wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die staatlich geförderte Basisrente ist besonders für Selbstständige interessant. Nicht nur, dass Selbstständige die Beiträge größtenteils jährlich als Sonderausgaben geltend machen können - das in der Ansparphase gebildete Basiskapital unterliegt einem Pfändungsschutz. Erfahren Sie mehr über die Produktlösungen zur Rürup-Rente und fordern Sie jetzt einen unabhängigen Gratis-Vergleich aus bis zu 40 Gesellschaften an.