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Lebensversicherung

Der Weg zu Ihrer Lebensversicherung

Lebensversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Was ändert sich, wenn ich ab dem Jahre 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen habe?

Das Steuerprivileg für Beiträge zu Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) entfällt für alle Neuverträge (das sind Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden).

Die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Die Erträge (= Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der ausgezahlten Kapitalsumme) unterliegen zukünftig grundsätzlich in vollem Umfang der Einkommensteuer. Sie werden zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt.

Was ändert sich, wenn ich ab dem Jahre 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen habe?

Für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen die Möglichkeit der Kapitalauszahlung gewählt wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei Kapitallebensversicherungen.

Entscheidet sich der Steuerpflichtige dagegen für eine (lebenslange) Rente, so ist diese weiterhin lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Die Ertragsanteile werden ab dem Jahr 2005 um ca. ein Drittel abgesenkt. Der Ertragsanteil für einen 65-Jährigen beträgt damit ab 2005 nur noch 18% (bisher: 27%). Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neu abgeschlossene Rentenversicherungen.

Was bedeutet das für mich im Klartext?

Würden Sie gerne etwas für Ihre Altersvorsorge tun, können es sich aber derzeit nur leisten, wenn Sie den Gürtel enger schnallen? Wir zeigen Ihnen, dass das Alterseinkünftegesetz durchaus positive Aspekte haben, die den Abschluss einer privaten Altersvorsorge begünstigen.

Ein Aspekt wird im Zusammenhang mit der Diskussion um die ab 2005 geltenden Änderungen nur selten erwähnt: zukünftig profitiert jeder Arbeitnehmer von einer aus dem Alterseinkünftegesetz resultierenden, bis 2025 jährlich steigenden Steuerersparnis.

Beispiel:
Ein/e Angestellte/r mit einem Bruttojahreseinkommen von € 30.000 und Steuerklasse I verfügt in den Jahren 2005, 2015 und 2025 zusätzlich über Steuerersparnisse in folgender Höhe:

Beispiel Steuerersparnis
 200520152025
Jährliche Steuerersparnis 188 Euro 557 Euro 921 Euro

Eines steht also fest: zukünftig haben Sie mehr Geld in Ihrer Tasche. Geld, das Sie für die Altersvorsorge einsetzen sollten. Denn mit den Steuerersparnissen können Sie die Beiträge ganz oder teilweise finanzieren.