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Haftpflichtversicherung für Tierheime / Tierschutzvereine / Tierschutzinitiativen

Der Weg zur Ihrer Haftpflichtversicherung für Tierschutzvereine / Initiativen

Informationen

Antrag Haftpflichtversicherung für Tierschutzvereine

Versicherungsbedingungen

Bitte beachten Sie:

Ein Online-Abschluss ist nicht möglich.

Bitte laden Sie den Antrag herunter, drucken ihn aus und faxen Sie ihn ausgefüllt an 030 - 414 727 27.

Haftpflichtversicherung für Tierschutzvereine / Tierschutzinitiativen
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Versicherungssummen:
Personenschäden: 15.000.000,00 Euro
Sachschäden: 15.000.000,00 Euro
Vermögensschäden: 15.000.000,00 Euro

Tierschutzvereine brauchen sehr speziellen Versicherungsschutz!

Tierheime, Tierschutzvereine und Tierrettungen arbeiten mit ganz speziellen Risiken. Wir bieten Ihnen einen auf Ihren Bedarf abgestimmten Versicherungsschutz. Dieser lässt sich auch durch Zusatzbausteine erweitern. Gerne erstellen wir Ihnen diesbezüglich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Versicherungsleistungen Tierheime und Tierschutzvereine

Pauschale Leistungen:
  • Mitversichert sind Schäden von sämtlichen Vereinsmitgliedern während Ihrer Tätigkeit für den Verein
  • Ansprüche von Mitgliedern
  • Schäden an den Besuchern des Tierheims
  • Spaziergänger mit Tierheimhund
  • Ansprüche der Spaziergänger
  • Veranstaltungen von unbegrenzter Zahl ohne vorherige Nennung
  • Einfangen verwilderter Katzen in Deutschland
  • Bei Rettung von Auslandshunden, Versicherungsschutz ab bundesdeutscher Grenze, z. B. Übergabe am Flughafen
  • Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen Tiere entstanden sind (ausgenommen Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten)
  • Mitversicherung von Kleintieren (Kaninchen, Vögel, etc.)
  • Büroräume und Aufenthaltsräume
  • Als Eigentümer, Mieter, Pächter, etc. von ausschließlich für den versicherten Betrieb und Mitgliedern benutzten Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, Verstoß gegen die Pflichten: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig oder Fahrdamm.
  • Ansprüche des Vorstands
Absicherung Pflegestellen:
  • Sachschäden in der Pflegestelle bis 5.000 Euro (Selbstbeteiligung 300 Euro)
  • Personenschäden an Besuchern der Pflegestelle
Bitte beachten Sie:

Personenschäden an in der Pflegestelle lebenden Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen.