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Aktuelle Informationen aus der Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft ist im Umbruch. Vermittlerrichtlinie, Dokumentationspflicht, Versicherungsvertragsgesetz, Informationspflichtenverordnung, Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung u.a. haben Auswirkungen, die auch für jeden Kunden spürbar sind oder werden.
Im Nachfolgenden wollen wir mit jeweils aktuellen Beiträgen Ihnen die wichtigsten Änderungen erläutern.

Ab 01. April 2015 verschärfte Regelungen für Kfz-Kurzzeitkennzeichen!

Der Gesetzgeber hat nun auf den zunehmenden Missbrauch und Zwischenhandel mit Kfz-Kurzzeitkennzeichen (KZK) reagiert. Ab 01.04.2015 wurde mit § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZH) ein neues Gesetz geschaffen, in dem die Regelungen für die Ausgabe der Kfz-Kurzzeitkennzeichen deutlich verschärft wurden.

Diese Kennzeichen werden nur noch fahrzeugbezogen vergeben, es wird dazu ein entsprechender Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde ausgestellt.
Probe- und Überführungsfahrten dürfen zukünftig nur noch mit gültiger HU (Hauptuntersuchung) gemacht werden.

Einzige Ausnahmen:
- Fahrt zur nächsten Untersuchungsstelle des gleichen Zulassungsbezirks.
- Fahrt zur Werkstatt um die bei der HU festgestellten Mängel beheben zu lassen. (Ausnahmen werden im Fahrzeugschein vermerkt).
Für die (roten) Händler-Kennzeichen gibt es keine Änderungen.

Die wichtigsten Informationen zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
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Zum 1. März 2008 erfolgt die bundesweite Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigungskarte (eVB).

Die neue Fahrzeug-Verordnung (FZV), schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln. Ab dem 01.03.2008 wer­den die Zulassungsstellen das neue elektronische Verfahren nutzen. Die Teilnahme ist den Zulassungsstellen allerdings bis Ende 2011 freigestellt. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 - werden die Versicherer deshalb die eVB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB), dient die Papier-VB nur als "Merkzettel" für die eVB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mit Hilfe der Papier-VB zugelassen.