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Haftpflichtversicherung für Pferdevereine

Der Weg zu Ihrer Vereinshaftpflicht

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Haftung im Pferdebereich FN

Vereinshaftpflichtversicherung für Reit-, Fahr- und Zuchtvereine
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Leistungen der Haftpflichtversicherung für Reit-, Fahr- und Zuchtvereine

Folgende, in der Pflichtversicherung nicht eingeschlossene Leistungen, sind im Konzept Haftpflichtversicherung für Pferdevereine, neben vielen zusätzlichen Risiken standardmäßig enthalten:

  • Abdeckung der Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder gegen den eigenen Verein aus der Haltung vereinseigener Pferde gemäss §833 BGB.
  • Abdeckung der Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die vereinseigenen Pferde den eingestellten Pensionspferden im Stall zufügen.
  • Abdeckung der Haftpflichtansprüche aus der gelegentlichen Überlassung der vereinseigenen Pferde an Nichtvereinsmitglieder
  • Abdeckung der Haftpflichtansprüche aus der privaten Nutzung der mitgliedseigenen Pferde.


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Bitte beachten Sie:

Die im Antrag ausgewiesenen Beiträge sind Nettoprämien ohne Versicherungssteuer.

Der PDF-Antrag kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Die oben genannten Risiken der Vereine (bei Mitgliedschaft im LSB) sind durch die Vereinshaftpflicht der Landessportbünde nur teilweise versichert.

Vereine sollten sich daher beim Landessportbund genau erkundigen welcher Versicherungsumfang dort besteht und welcher zusätzlich abzuschließen ist.

Bei den LSB sind Merkblätter erhältlich, die den Versicherungsumfang dieser Sportbundversicherung erläutern.