Jagdhaftpflichtversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin
Haftung bei Jagdunfällen
Ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, jede Person, die sich "jagdlich betätigt" und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schussswaffe ist, muss sich speziell haftpflichtversichern (Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz). Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen.
Beispiel für eine Jagdhaftpflichtversicherung
Dies können unter Umständen eine Verletzung durch abirrende Kugeln, das Herunterstürzen vom Hochsitz oder der vom Jagdhund gebissene Pilzsammler sein. Ereignet sich ein solcher Haftpflichtschaden, können der Jäger, aber auch der Jagdpächter oder Veranstalter verantwortlich sein.
Umfang der Jagdhaftpflichtversicherung
- Deckungssumme von 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Mitversichert ist das Haftungsrisiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden auch außerhalb der Jagd.
- Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden im Ausland und Schäden Dritter aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).
- Auf Wunsch kann ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 eingeschlossen werden.
1 Tarif für Jäger und Nicht-Berufsjäger
Tarif Jagd-Haftpflichtversicherung
Jahresbeitrag bei einer Laufzeit von |
10 Jahren |
5 Jahre |
1 Jahr |
nur Jagdhaftpflicht |
38,08 |
41,89 |
47,60 |
Jagdhaftpflicht plus Jagdunfall-versicherung |
41,65 |
45,82 |
52,06 |
Ein Tagesjagdschein mit einer Gültigkeit bis 1 Monat kann ebenfalls beantragt werden. Der Tarifbeitrag beträgt 23,80 .