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Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Haftung bei Jagdunfällen

Ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, jede Person, die sich "jagdlich betätigt" und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schussswaffe ist, muss sich speziell haftpflichtversichern (Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz). Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen.

Beispiel für eine Jagdhaftpflichtversicherung

Dies können unter Umständen eine Verletzung durch abirrende Kugeln, das Herunterstürzen vom Hochsitz oder der vom Jagdhund gebissene Pilzsammler sein. Ereignet sich ein solcher Haftpflichtschaden, können der Jäger, aber auch der Jagdpächter oder Veranstalter verantwortlich sein.