Assistenzhund
Führ- und Begleithunde, die für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eingesetzt werden. Die häufigste und bekannteste Art von Assistenzhunden sind Blindenführhunde.
Ausfalldeckung
Unter Ausfalldeckung versteht man in der Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen, für den Fall dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht aufkommen kann. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist.
Begleithund
Besuchshund
Besuchshunde werden von Ehrenamtlern geführt, um soziale Kontakte von pflegebedürftigen Menschen o.ä. zu fördern. Sie arbeiten nicht im therapeutischen Sinne, sondern auf sozialer Ebene.
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die vereinbarte Höchstgrenze der Leistung je Schadensfall.
Gefährdungshaftung
Der Schadensverursacher haftet in einigen Fällen bereits aus der Gefahr heraus. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, z.B. Halten von Hunden und Pferden, Fahren mit einem Kraftfahrzeug.
Kampfhund
Als Kampfhunde werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen ausgebildet und eingesetzt wurden. Der Begriff bezeichnet also im eigentlichen Sinne keine bestimmte Hunderasse, sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet. In der aktuellen Diskussion werden als Kampfhunde Hunde bestimmter Rassen, wie Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.
Listenhund
Hunde, die in den Rasselisten der Bundesländer bzw. der Versicherungsgesellschaften aufgeführt sind, die rassebedingt als gefährlich gelten sollen. Für die Haltung eines Listenhundes gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten.
Merkantiler Minderwert (nach einem KfZ-Unfall)
Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den Wertverlust, der dadurch eintritt, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall als "Unfallwagen" eingestuft wird.
Im Gebrauchtwagenhandel gilt die Tatsache der Beschädigung durch einen Unfall als Makel, der den Wert des Fahrzeugs nachhaltig beeinträchtigt, auch wenn die Folgen des Unfalls restlos beseitigt wurden.
Die Rechtsprechung wendet die Methode "Ruhkopf/Sahm" an, die bereits aus dem Jahre 1962 stammt. Nach dieser Methode ist der Minderwert ein prozentualer Anteil der Summe von Wiederbeschaffungswert und voraussichtlichen Reparaturkosten.
Mietsachschäden
Einschluss von Sachschäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Gebäude und fest mit dem Gebäude verbundener Sachen, zum Beispiel: Wände, Türen oder fest verklebte Auslegware) Abweichend von den allgemeinen Haftpflichtbedingungen, die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Ausgeschlossen sind dabei: Haftpflichtansprüche wegen- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen besonders versichern kann.
Eine Erweiterung wegen Schäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder- häusern, die vorübergehend gemietet wurden wird ebenfalls angeboten.
In der Pferdehalter-Haftpflicht wird aufgrund besonderer Vereinbarung eingeschlossen die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten oder gepachteten Stallungen, Reithallen, Weiden und Perdetransportanhängern, sofern diese nicht über einen anderen Vertrag versichert sind.
Ombudsmann
Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden.
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch getötet oder verletzt wird oder einen anderen Gesundheitsschaden erleidet.
Sachschäden
Ein Sachschaden liegt vor, bei Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, wie z.B. Kleidung, Haus, Fahrzeug, Hausrat, Freizeitgeräte u.a.
Selbstbehalt
Vereinbarter Betrag bis zu dem der VN einen Schaden selbst tragen muss. Ein Selbstbehalt kann den Versicherungsbeitrag reduzieren.
Technischer Minderwert (nach KfZ-Unfall)
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug wieder in denselben technisch funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte.(Schaden bleibt zurück, der nicht repariert werden kann) Der technische Minderwert kann sich auf die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit oder das Aussehen des Fahrzeugs beziehen.
Therapiehund
Ein Therapiehund ist ein Hund, der gezielt in einer tiergestützten medizinischen Behandlung eingesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise Einsätze im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder Heilpädagogik.
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als vor dem schädigenden Ereignis. Dazu zählt auch entgangener Gewinn, Nutzungsausfall und Verdienstausfall.
Verschuldenshaftung
Der Schadensverursacher haftet durch schuldhaftes Handeln (§823 BGB).
Versicherungsnehmer
kurz VN, Person mit dem die Versicherungsgesellschaft den Vertrag abgeschlossen hat. Der VN und die versicherte Person müssen nicht identisch sein.
Zahlungsweise
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag in der Regel jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich bezahlen. Bei unterjähriger Zahlweise erheben die Versicherer Zuschläge zwischen 3% und 7 %. Die monatliche Zahlungsweise ist in der Regel nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich.
Zillmerung
Nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer (1831-1893) im Rahmen der "Beiträge zur Theorie der Prämienreserve bei Versicherungsanstalten", Stettin im Jahre 1863, benanntes Verfahren, bei dem die ersten Jahresprämien ganz oder teilweise zur Deckung der Erwerbskosten dienen.