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Sterbegeldversicherung

Wussten Sie schon?

  1. Die nächsten Angehörigen müssen Bestattungskosten zahlen, auch wenn das Erbe abgelehnt wurde.
  2. Nur bei nachgewiesener Mittellosigkeit der Angehörigen übernimmt das Sozialamt die Kosten der billigsten Bestattung, ohne Blumen und Trauerfeier.
  3. Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung.
  4. Übliche Sparanlagen (z. B. Sparbuch) für Rücklagen zur Bestattung können vom Staat für andere       Sozialleistung verwendet werden.

Sterbegeldversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

 Warum ist eine Sterbegeldversicherung so wichtig?

  - Entlastung der Angehörigen

Der Tod ist immer eine außergewöhnliche Belastung für die Hinterbliebenden. So werden Ihre Angehörigen vor dem finanziellen Aufwand einer Bestattung geschützt und können in Ruhe trauern. 

- Selbstbestimmung Ihres Abschieds

Entscheiden und organisieren Sie schon zu Lebzeiten Ihren Abschied, ganz nach Ihren Wünschen. Dies können Sie über den Sterbegeldversicherer organisieren und auch beim Bestatter hinterlegen. 

Wichtig zu wissen: Die Vorsorgeleistungen einer Sterbegeldversicherung sind vor staatlichem Zugriff geschützt!

 - Eigene finanzielle Absicherung beim Versterben eines Angehörigen

Grundsätzlich können Sie vom Gesetzgeber für die Bestattung eines Angehörigen finanziell verpflichtet werden. Die Sterbegeldversicherung können Sie daher auch für eine andere Person abschließen.

 


 

Gerne beraten wir Sie auch persönlich, klicken Sie hier:

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Sie benötigen ein Bestattungsunternehmen im Berliner Raum?

Wir empfehlen Rubin Bestattungen

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Angehörige entlasten
  • Eigenen Abschied selbst bestimmen
  • Kostenlose Kindermitversicherung bis 5.000 Euro
  • Vorsorgeleistung vor staatlichen Zugriff geschützt
  • Garantierte Versicherungssumme
  • Gerade auch für ältere Menschen (Eintrittsalter bis 75 Jahre)
  • Bestattungsvorsorge auf Wunsch
  • Kostenlose Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.)
  • Kostenlose Erstberatung zu Vollmachten und Verfügungen.
  • Monatsbeitrag oder Einmalzahlung möglich