Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin Reinickendorf -
Perfekt abgestimmter Schutz bei privaten Versicherungen, Gewerbeversicherungen, Tierversicherungen, Hausverwaltungskonzepte und vieles mehr.
Die Firma Grafschmidt ist bereits seit 1971 am Markt und in allen Versicherungssparten tätig. Unsere langjährige Erfahrung im Versicherungswesen, bedeutet für Sie Seriösität und Kompetenz.
Als unabhängige Versicherungsvermittler vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Mandanten.
Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Dies gibt uns die Möglichkeit, jedes einzelne Risiko optimal und zu den preisgünstigsten Prämien in Deckung zu geben.
Ab sofort bieten wir Ihnen einen neuen Service unserer Tochtergesellschaft an:
Ihr unabhängiges und TÜV-zertifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro
X2-Gutachter Grafschmidt & Debicki GbR KFZ-Sachverständigenbüro
Kundenerstinformationen
Online-Vergleichsrechner finden Sie für ausgewählte Sachsparten über die obere Navigationsleiste unter Versicherungs- Vergleich . Mit Hilfe der Navigation auf der linken Seite gelangen Sie zu unseren speziellen Deckungskonzepten, Produktinformationen und Versicherungsangeboten. Sie können Anträge online stellen, Anträge herunterladen und ausdrucken und an uns faxen oder unseren telefonischen Beratungsservice in Anspruch nehmen. Sie genießen, unter Vorbehalt der Annahme durch die Versicherungsgesellschaften sofortigen Versicherungsschutz. Für nicht aufgeführte Versicherungssparten senden Sie uns bitte unter Kontakt eine Anfrage. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Hinweis zur aktuellen Versicherungssteuer
Mit Wirkung zum 01.07.2010 wurde die Versicherungssteuer zuletzt aktualisiert. Der Regelsteuersatz beträgt zwar weiterhin 19%, jedoch auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel. Achten Sie bitte daher auf den in Ihren Dokumenten ausgewiesenen Steuersatz. Folgende Änderungen haben sich für Sie ergeben:
Versicherungssteuer ab 01.07.2010
|
Bis 30.06.2010 |
Neu ab 01.07.2010 |
Allgemeiner Satz (Regelsteuersatz) |
19 % |
19 % |
Gebäudeversicherung, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
17,75 % |
16,34 % |
Gebäudeversicherung nur Feueranteil |
14,00 % |
13,20 % |
Gebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser |
17,75 % |
16,34 % |
Gebäudeversicherung Feuer, Sturm/Hagel |
17,75 % |
16,34 % |
Gebäudeversicherung ohne Feuer |
19,00 % |
19,00 % |
Hausratversicherung (alle Gefahren) |
18,00 % |
16,15 % |
Mietverlustversicherung |
17,75 % |
19,00 % |
Benutzerhinweis
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Beratung und Dokumentation ist auch im Internet Pflicht
Mit dem Gesetz über den Versicherungsvertrag wird die Beratung und Dokumentation bei der Versicherungsvermittlung geregelt.
Was ändert sich für unsere Kunden und uns als Makler.
Wie bisher legen wir unseren Empfehlungen eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Tarifen und Versicherern zu Grunde unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden.
Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der Komplexität des gewünschten Vertrages.
Neu ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Beratung und zur Dokumentation der Beratung, einschließlich der erweiterten Informationspflicht gegenüber Ihnen als Kunden.
Zur Realisierung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten benötigen wir Ihre Unterstützung.
Die bisherigen Angebotsanforderungen auf unserer Website werden schrittweise ersetzt durch Angebotsanforderungen und Beratungsdokumentationen.
Sie können, wie bisher Anträge und Bedingungen von unserer Website herunterladen und Anträge ausfüllen und uns per Post, Fax oder Mail zusenden.
Zusätzlich haben Sie Möglichkeit mit den Angebotsanforderungen und Beratungsdokumentationen uns Ihre Wünsche mitzuteilen und durch Beantwortung der Fragen zur Versicherungssparte uns die Möglichkeit zu geben ein Angebot zu erstellen oder den von Ihnen gewählten Tarif auf Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Sie haben auch die Möglichkeit auf die Beratung oder die Dokumentation zu verzichten. Dazu ist Ihre Erklärung im Antrag erforderlich. Die Anträge werden entsprechend erweitert.
Wir weisen auch hier nochmals darauf hin, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen uns einen Schadensersatzanspruch nach § 42e VVG geltend zu machen.